FAQs

Hier finden Sie die häufig gestelltesten Fragen rund um Erasmus.

Die Bewerbung ist jeweils nur für das nächste akademische Jahr (Beginn jeweils im WS) möglich. Die Bewerbungsfrist endet Ende Januar. Das heißt: Wenn Sie zum Beispiel im WiSe 25/26 oder im SoSe26 ins Ausland wollen, so müssen Sie sich bis Ende Januar 2025 bewerben. Für Infos zur Bewerbung um Restplätze siehe unten.

Sie bekommen die Chance, einen 3- bis 12- monatigen Auslandsstudienaufenthalt zu erleben.

  • Sie erhalten einen Mobilitätskostenzuschuss und müssen an der Gasthochschule keine Studiengebühren bezahlen.
  • Sie können Ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern, an der Gasthochschule erhalten sie zumeist einen kostenlosen Intensiv-Sprachkurs zu Beginn.
  • Außerdem können Sie andere Mentalitäten kennenlernen und neue Freundschaften schließen.
  • Das von der Studienberatung genehmigte Digital Learning Agreement stellt in der Regel sicher, dass die an der Gasthochschule erworbenen ECTS-Punkte anerkannt werden.

Im International Office (INTL) finden regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema Studieren im Ausland statt. Dort gibt es viele Informationen rund um Erasmus sowie zu weiteren Programmen (z.B. BaWü, DAAD, etc.).

Die genauen Termine bitte direkt beim International Students Office erfragen.

Um am Erasmus+- Programm teilnehmen zu können, müssen Sie am KIT in einem regulären Studiengang eingeschrieben sein und mindestens vier Semester erfolgreich studiert haben. Zudem müssen Sie die Vorlesungssprache im Gastland soweit beherrschen, dass Sie sinnvoll in den Vorlesungen mitarbeiten können, also mindestens auf Niveau B1. Nähere Infos gibt es dazu auch beim IStO.

Sie können entweder ein Semester oder zwei Semester im Ausland verbringen. Dabei ist zu beachten, dass ein zweisemestriger Auslandsaufenthalt nur im Wintersemester begonnen werden kann.

Im (Digital) Learning Agreement werden die Vorlesungen aufgelistet, die Sie an der Partnerhochschule hören möchten. Diese Vorlesungen werden von Ihnen vor Ihrem Auslandsaufenthalt festgelegt und von Ihrem Studienberater und später auch von dem Verantwortlichen der Partnerhochschule genehmigt. Mit der Unterschrift Ihres Studienberaters bekommen Sie die Garantie, dass die im Ausland erworbenen ECTS-Punkte hier in Karlsruhe anerkannt werden (siehe "Wie funktioniert die Anrechnung..." unten).

Im (Digital) Learning Agreement werden die Vorlesungen aufgelistet, die Sie an der Partnerhochschule hören möchten. Diese Vorlesungen werden von Ihnen vor Ihrem Auslandsaufenthalt festgelegt und von Ihrem Studienberater oder Ihrer Studienberaterin und später auch von der verantwortlichen Person der Partnerhochschule genehmigt. Mit der Unterschrift der Studienberatung bekommen Sie die Garantie, dass die im Ausland erworbenen ECTS-Punkte hier in Karlsruhe anerkannt werden.

Die Anerkennung erfolgt im Regelfall als Wahlmodul. Eine Anerkennung als Pflichtmodul mit Note kann nur durch eine individuelle Beurteilung der einzelnen Prüfungsleistung durch einen Professor oder einer Professorin unserer Fakultät erfolgen, der oder die eine vergleichbare Vorlesung anbietet. Wer eine Anerkennung als Pflichtmodul mit Note anstrebt, sollte dies unbedingt mit den in Frage kommenden Lehrenden vor Antritt des Auslandsaufenthaltes klären.

Falls die von Ihnen gewählten Vorlesungen nicht stattfinden sollten oder Sie vor Ort noch eine weitere Vorlesung entdecken, die Sie gerne besuchen möchten, können Sie das Learning Agreement natürlich ändern. Für die garantierte Anerkennung der neuen Fächer benötigen Sie allerdings wieder eine Unterschrift der Studienberatung.

Die Tabelle "Recognition at the Sending Institution" enthält die Vorlesungen, welche durch die im Ausland erbrachten Leistungen ersetzt werden sollen. Da dies im Normalfall nur Vorlesungen aus dem Wahlbereich sind, für welche keine 1:1 Gleichheit zu hiesigen Vorlesungen gefordert ist, können Sie in der Tabelle einfach "Wahlbereich" eintragen.

Wenn Sie im Bachelor studieren, so können Sie zu einem beliebigen Fachstudienberater oder  - beraterin gehen. Es bietet sich jedoch an denjenigen zu wählen, der Ihrer geplanten Studienrichtung am nächsten kommt. Eine Übersicht der Fachstudienberater finden Sie auf der Fakultätshomepage.

Grundsätzlich erwarten wir, dass Sie pro Semester ca. 30 ECTS erbringen. Um eine garantierte Förderung zu erhalten, müssen mindestens 20 ECTS erbracht werden. Sollten Sie während Ihres Auslandsaufenthalt mit Problemen bezüglich der Anzahl der ECTS konfrontiert werden, melden Sie dies unverzüglich beim IStO.

Hauptkriterium für die Nominierung sind Ihre Notenschnitte (im Bachelor und ggf. Master) unter Beachtung Ihres Studienfortschritts. Des Weiteren werden Sprachkenntnisse der Landes- sowie Vorlesungssprache berücksichtigt.

Neben Ihrer Erstwahl haben Sie in der Onlinebewerbung die Möglichkeit, bis zu zwei weitere Wunschunis anzugeben. Bei ihrer Bewerbung müssen Sie lediglich für Ihre Erstwahl alle geforderten Nachweise abgeben. Für die weiteren Universitäten fordern wir die fehlenden Unterlagen (z.B. Learning Agreement) falls nötig an.

Für das Ranking werden nur vorhandene Sprachkenntnisse berücksichtigt. Das für den Aufenthalt nötige Sprachniveau der Vorlesungssprache muss in den meisten Fällen bis zu Begin des Aufenthalts erreicht werden. Sie können also im Semester vor dem Aufenthalt noch Sprachkurse  belegen, um die nötigen Sprachkenntnisse zu erlangen oder aufzufrischen. Einige Partneruniversitäten verlangen jedoch schon zum Zeitpunkt der Bewerbung (Anfang März) einen Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Partneruniversität nach solchen Voraussetzungen

In der Regel erwarten die Partnerhochschulen bis zum Antritt des Auslandsaufenthaltes Fremdsprachenkenntnisse auf dem Niveau B2 für Englischsprachige und Skandinavische Länder sowie B1 für die restlichen Länder.

Als Sprachnachweis für Niveau B2 akzeptieren wir ein Abiturzeugnis, wenn daraus hervor geht, dass die entsprechende Sprache mindestens drei Jahre gehört wurde. Die Durchschnittsnote über Jahrgangsstufen und Abiturprüfung darf dabei nicht unter 10 Punkten liegen. Des Weiteren akzeptieren wir die gängigen Sprachtests (z. B. TOEFEL) sowie Scheine der Sprachkurse des Sprachenzentrums.

Seit der Umstellung auf Erasmus+ können Sie sowohl im Bachelor als auch im Master einen Auslandsaufenthalt durchführen.

Es müssen nicht sämtliche im Ausland erbrachten Leistungen angerechnet werden. Eine Anrechnung ist jedoch generell nur in dem Rahmen möglich, wie in den Regeln der Prüfungsordnung und ihres individuellen Studienplans vorgesehen. Dies ist mit ihrem Fachstudienberater abzuklären.
Die Anerkennung erfolgt im Regelfall als Wahlmodul und wahlweise mit oder ohne Note. ACHTUNG: Seit WiSe 2020/21 erfolgt die Anerkennung nur noch mit Note. Eine Anerkennung als Pflichtmodul mit Note kann nur durch eine individuelle Beurteilung der einzelnen Prüfungsleistung durch einen Professor unserer Fakultät erfolgen, der eine vergleichbare Vorlesung anbietet. Wer eine Anerkennung als Pflichtmodul mit Note anstrebt, sollte dies unbedingt mit den in Frage kommenden Professoren vor Antritt des Auslandsaufenthaltes klären.
Zur Anrechnung müssen Sie im auf den Auslandsaufenthalt folgenden Semester zum entsprechenden Prüfungsausschuss gehen, sich Anrechnungsformulare holen und diese vom verantwortlichen Fachstudienberater oder Professor abzeichnen lassen.

Restplätze für das Sommersemester werden first come first served vergeben. Es gelten die gleichen Mindestanforderungen. Reichen Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 28.07.2024 ein. Bitte beachten Sie, dass es für Restplätze keine Mobilitätsbeihilfe gibt.

Nein. Sie erhalten lediglich den Erasmusstatus (Zero-Grant-Student), d.h. Sie erhalten alle Vergünstigungen des Programms (z.B. Studiengebührenerlass, erleichterte Bewerbung…), aber KEINE Mobilitätsbeihilfe.