FAQ des Praktikantenamts
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Vor Beginn des Praktikums
Wie kann ich eine Bescheinigung für den Arbeitgeber erhalten, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt?
Ihr Praktikum kann maximal bis zu 26 Wochen als Pflichtpraktikum anerkannt werden. Eine entsprechende Bescheinigung stellen wir Ihnen gerne aus. Lassen Sie uns dazu bitte eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (inkl. Matrikelnummer) per Mail zukommen.
Bescheinigungen von Firmen werden grundsätzlich nicht vom Praktikantenamt unterschrieben.
Kann ich mein Praktikum im Ausland absolvieren?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich, wenn Sie die Anforderungen aus den für Sie gültigen Praktikantenrichtlinien einhalten.
Bei organisatorischen Fragen zum Auslandspraktikum (z.B. Learning Agreement für Erasmus+) wenden Sie sich bitte an das International Students Office.
Mein Praktikumsvertrag ist in zwei Teile - "Pflichtpraktikum" und "Freiwilliges Praktikum" - geteilt. Hat das einen Einfluss auf die Anerkennung?
Nein, die Unterscheidung zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum im Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmen, spielt für uns keine Rolle. Für uns sind nicht die vertraglichen Rahmenbedingungen relevant, sondern die Inhalte Ihres Praktikums. Sie können sich also auch ein "freiwilliges Praktikum" anerkennen lassen, falls Ihnen ein Unternehmen dies für die in den Praktikantenrichtlinien geforderte Dauer und Umfang anbietet.
Im Pflichtpraktikum ist das Unternehmen nicht verpflichtet Ihnen Lohn zu zahlen und Sie haben in der Regel keinen Anspruch auf Urlaub. Das ist im freiwilligen Praktikum - je nach Länge des Praktikums - anders. Außerdem können sich die Sozialabgaben zwischen den beiden Arten des Praktikums unterscheiden.
Kann ich meine Berufsausbildung anerkennnen lassen?
Ja, dies ist im Normalfall möglich, wenn eine signifikante Schnittmenge der Inhalte zu Ihrem Studienfach besteht. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin über unsere Terminbuchung.
Bringen Sie zu dem Termin bitte Ihr Ausbildungszeugnis vom Arbeitgeber (inkl. Dauer der Ausbildung), das Abschlusszeugnis der Berufsschule sowie Ihr Berichtsheft mit. Füllen Sie außerdem bitte den Antrag auf Anerkennung aus und schicken uns diesen vorab mit Angabe Ihres gebuchten Termins per Mail zu oder bringen ihn ausgedruckt zu Ihrem Termin mit.
Die Anerkennung muss im ersten (1.) Semester erfolgen.
Kann ich mir Laborzeiten aus der Schule (Technisches Gymnasium) anrechnen lassen?
Nein, dies ist nicht möglich. Es wird ein Fachpraktikum gefordert.
Kann ich mir ein Vorpraktikum anrechnen lassen?
Die Anerkennung eines Vorpraktikums ist in der Regel nicht möglich, da die dort durchgeführten Tätigkeiten im Allgemeinen nicht den Richtlinien entsprechen. Sollte dies doch der Fall sein, muss die Anerkennung im ersten Semester erfolgen. Es gelten die gleichen Anforderungen wie bei Anerkennung einer Berufsausbildung.
Kann ich ein Praktikum anerkennen lassen, welches am KIT oder einem Forschungszentrum absolviert wurde?
Dies hängt von der für Sie gültigen Prüfungsordnung ab. Forschungspraktika sind nur für manche Studiengänge (ETIT SPO2018) möglich.
Unter welchen Bedingungen kann ich einen HiWi-Job oder eine Werkstudententätigkeit anerkennen lassen?
Im Studiengang Mechatronik ist nur die Anerkennung von Werkstudententätigkeiten möglich. Im Studiengang Elektrotechnik können sowohl HiWi-Jobs als auch Werkstudententätigkeiten anerkannt werden. Für alle genannten Anerkennungsmöglichkeiten gelten die folgenden Anforderungen.
Zunächst muss die Arbeit fachlich den für Sie gültigen Praktikantenrichtlinien entsprechen.
Des Weiteren benötigen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die abgeleistete Stundenzahl. Diese wird durch die in den für Sie gültigen Praktikantenrichtlinien festgelegte, durchschnittliche Stundenzahl pro Woche geteilt, womit sich die Anzahl der Praktikumswochen, welche anerkannt werden, ergibt.
Wie bei einem regulären Praktikum benötigen Sie einen Praktikumsbericht und ein vom Arbeitgeber unterschriebenes Praktikumszeugnis. Bitte legen Sie auch die Immatrikulationsbescheinigung(en) für den entsprechenden Zeitraum vor.
Kann ich das Pflichtpraktikum von einer anderen Hochschule anerkennen lassen?
Die Anerkennung muss laut Prüfungsordnung im ersten Bachelorsemester am KIT stattfinden (SPO § 19, Absatz 2). Des Weiteren muss die Arbeit fachlich den Anforderungen der Praktikantenrichtlinien entsprechen. Sie benötigen von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die abgeleistete Zeit. Abschließend muss ein Praktikumsbericht vorliegen, welches den Praktikumsrichtlinien entspricht. Bitte legen Sie auch die zugehörige Immatrikulationsbescheinigung Ihrer vorhergehenden Hochschule, sowie ein Nachweis über die Anerkennung des Praktikums (Abschlusszeugnis) vor.
Während des Praktikums
Gibt es eine Vorlage für eine Geheimhaltungsklausel für den Praktikumsbericht?
Nein, eine solche Vorlage gibt es nicht. Das Praktikantenamt wird weiter keinerlei entsprechende Vereinbarungen unterzeichnen.
Der Praktikumsbericht wird im Rahmen der Anerkennung nur durchgesehen und Sie können den Bericht direkt im Anschluss wieder mitnehmen. Das Praktikantenamt behält keine Kopie.
Außerdem müssen Sie in Ihrem Praktikumsbericht keine sensiblen Daten teilen. Graphen können beispielsweise normiert und schematische Darstellungen stark vereinfacht werden. Für uns sind lediglich Ihre Tätigkeiten relevant, nicht die technischen Details.
Wie umfangreich soll der Bericht sein?
Der Bericht sollte im Format einer wissenschaftlichen Arbeit verfasst werden und muss mindestens 15 DIN A4 Seiten mit mindestens 10 Seiten reinem Text umfassen.
In der Regel bietet es sich an den Bericht projektbezogen zu schreiben. Zudem ist es grundsätzlich möglich den Bericht auf Englisch anzufertigen.
Kann ich mein Praktikum in mehrere Teile aufteilen?
Ja, das Praktikum kann in bis zu drei (3) Teilen absolviert werden. Dabei darf die Anwesenheitszeit in einem Unternehmen eine (1) Woche nicht unterschreiten.
Eine Anerkennung des Praktikums ist jedoch nur als Ganzes möglich. D.h., Sie können sich Ihr Fachpraktikum anrechnen lassen, sobald Sie die für Sie laut Praktikantenrichtlinien erforderliche Wochen- bzw. Stundenzahl absolviert haben. Eine Teilanrechnung ist nicht möglich.
Anerkennung des Praktikums
Welche Unterlagen benötige ich, um mein Praktikum anerkennen zu lassen?
Sie benötigen neben dem gedruckten Praktikumsbericht ein unterschriebenes Zeugnis (siehe Richtlinien), in dem Ihnen Ihr Arbeitgeber den Zeitraum mit eventuellen Fehlzeiten bestätigt/ausschließt. Zu den Fehlzeiten zählen Urlaubs- wie auch Krankheitstage, welche explizit im Zeugnis aufgelistet werden müssen. Weiterhin muss die Richtigkeit Ihres Berichts bestätigt werden. Dies kann ebenfalls auf dem Zeugnis erfolgen. Sofern Ihnen lediglich eine digitale Version des Zeugnisses vorliegt, senden Sie uns dieses vorab per Mail zu.
Außerdem werden die Immatrikulationsbescheinigung(en) für die Semester, in denen das Praktikum abgeleistet wurde, benötigt.
Zusammengefasst ist für die Anerkennung vorzulegen:
- Praktikumsbericht (gedruckt) mit Anforderungen:
- mind. 15 DIN A4 Seiten mit mind. 10 Seiten reinem Text
- vorzugsweise projektbezogen verfasst
- im Format einer wissenschaftlichen Arbeit, siehe Vorlage
- unterschriebene & gestempelte Zeugnis vom Arbeitgeber mit Anforderungen
- mit dem Zeitraum des Praktikums & der obligatorischen Angabe von Fehlzeiten (=Urlaubs- und Krankheitstage)
- Bestätigung der Richtigkeit des Berichts
- Immatrikulationsbescheinigung mit Matrikelnummer (gedruckt)
- für die Semester, in denen das Praktikum abgeleistet wurde
Gibt es eine Vorlage für den Praktikumsbericht?
Ja, es gibt eine Vorlage für den Praktikumsbericht in Word.
Für LaTeX gibt es keine Vorlage vom Praktikantenamt, aber Sie können sich gerne an der Vorlage des SDQ orientieren.
Muss ich mich für die Prüfung vorab anmelden?
Ja, die Anmeldung zur Prüfung im Campus System ist verpflichtend, da wir das Praktikum sonst nicht im Campus System als "bestanden" verbuchen können.
Sie können während des Praktikums auch an anderen Prüfungen am KIT teilnehmen, da Sie verpflichtenderweise während des Pflichtpraktikums immatrikuliert und nicht beurlaubt sind.
Eine vorherige Anmeldung und die Terminvergabe ist obligatorisch.
Für welches Semester sollte ich mich im Campussystem anmelden?
Idealerweise sind Sie für das Semester angemeldet, in dem Sie das Praktikum absolviert haben. Die Anmeldung in einem anderen Semester ist allerdings auch in Ordnung.
Der anschließende Termin zur Anerkennung kann auch im darauffolgenden Semester stattfinden.
Benötige ich einen Termin zur Anerkennung meines Praktikums?
Ja, Sie benötigen einen Termin für die Anerkennung Ihres Praktikums. Buchen Sie diesen bitte über die Terminbuchung auf unserer Website.
Sollten Sie den Termin doch nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab. Nur so haben Ihre Kommilitonen die Chance auf eine ausreichende Terminauswahl.
Kann ich die Anerkennung des Praktikums noch einmal zurückziehen?
Nein, dies ist nicht möglich. Sie können sich zwar grundsätzlich mehrere Praktika zu verschiedenen Zeiten anerkennen lassen. In dem Moment, in dem die Bescheinigung in das Campussystem eingetragen wurde, ist die Anerkennung abgeschlossen und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Ist es möglich, den Praktikumsbericht und das Zeugnis per Post oder E-Mail zu schicken und so das Praktikum anerkannt zu bekommen?
Nein, grundsätzlich ist eine Anerkennung vor Ort angedacht.
Die Prüfung der Unterlagen wird ca. 10 min dauern. Eine vorherige Anmeldung und Terminvergabe ist obligatorisch.
In Ausnahmefällen ist auch eine digitale Anerkennung möglich.
Sonstiges
Kann ich für mein Praktikum beurlaubt werden?
Für ein Pflichtpraktikum können Sie sich NICHT beurlauben lassen.
Für ein freiwilliges Praktikum können Sie sich beurlauben lassen, sofern laut der für Sie gültigen SPO kein Pflichtpraktikum vorgesehen ist oder dieses bereits anerkannt worden ist.
Damit Sie sich für ein freiwilliges Praktikum beurlauben lassen können, muss dieses Ihrem Studienziel dienen und mindestens 50% der Vorlesungszeit (3 Monate) abdecken.
Wenn Sie sich für ein freiwilliges Praktikum beurlauben lassen möchten, schicken Sie uns bitte den ausgefüllten Antrag auf Beurlaubung, eine aktuelle Studienbescheinigung, Ihren Arbeitsvertrag sowie eine Tätigkeitsbeschreibung (ggf. die Stellenausschreibung). Außerdem benötigen wir einen aktuellen Notenauszug, in dem Ihr Pflichtpraktikum bereits eingetragen ist, falls Sie laut der für Sie gültigen SPO ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen.
Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier.